Wie der Baltic Blues e.V. am Samstag, dem 29.07.2023, durch einen Artikel im Ostholsteiner Anzeiger erfahren hat, steht dem Verein der Marktplatz für die Durchführung der o.a. Veranstaltung nicht zur Verfügung. Daher ist der Baltic Blues e.V. gezwungen die Veranstaltung abzusagen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen.
Hintergrund:
Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Marktbeschickern und der Stadt Eutin aus den 1990er Jahren, war geregelt, dass der Wochenmarkt zur Durchführung der Blues Challenge (und 3 weiterer Veranstaltungen im Jahr) auf den BerlinerPlatz verlegt wird.
Auf Vorschlag des Baltic Blues e.V. werden seit einigen Jahren die Blues Challenge und der Wochenmarkt gemeinsam (Hälfte/ Hälfte) auf dem Marktplatz durchgeführt. Seit 2020 gibt es darüber eine rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarung.
Wegen der Baumaßnahmen auf dem Marktplatz wurde die Blues Challenge, ebenso wie das Bluesfest, einmalig auf dem Parkplatz Segenhörn durchgeführt. Der Wochenmarkt wurde über ca. 1 Jahr auf dem Parkplatz Berliner Platz durchgeführt.
Zeitlicher Ablauf
Sept. 2022
Antragstellung des Baltic Blues e.V. über Flächen und Bezuschussung, beide mit Inhalt Marktplatz
Nov. 2022
Ausschüsse bewilligen die Förderung in voller Höhe
April 2023 Der Baltic Blues e.V. erhält der Förderbescheid
22.Juni 2023 Frau Bloch (Vors. Baltic Blues e.V.) hat einen Termin bei Bürgermeister Radestock (Bgm.) Anlass ist ein Thema zum im Mai durchgeführten Bluesfest 2023
Zum Ende des Gespräches erwähnt der Bürgermeister, dass es Probleme mit der Überlassung des Marktplatzes zur Blues Challenge gibt und schlägt vor auf den Segenhörn auszuweichen. Frau Bloch erklärt, dass, wenn es überhaupt möglich ist, damit erhebliche Kosten verbunden sind.
23. Juni 2023 Mail von der Stadt Eutin (Frau Hilpert) mit der Bitte, einen Lageplan des Marktplatzes mit den benötigten (Stand-) Flächen zur Durchführung der Challenge zu übermitteln. Frist 5. Juli. Der Plan wird bereits am 25. Juni übermittelt.
04. Juli 2023 Der Bgm teilt mit, dass die Stadt Eutin keine Handhabe hat, dem Verein den halben Marktplatz zur Verfügung zu stellen, wenn sich die Marktbeschicker weigern. Er verweist auf §69 GewO. Er fragt nach den Voraussetzungen unter denen der Verein auf den Segenhörn umziehen würde. Er habe aber die Marktbeschicker noch einmal, mit der Bitte auszuweichen, angeschrieben
10. Juli 2023 Mail vom Bgm. Er teilt mit, dass die Beschicker des Wochenmarktes den Marktplatz für sich allein beanspruchen. Der Bgm.verweist auf ein entspr. Schreiben der Marktbeschicker hin und schlägt den Parkplatz Segenhörn als DAUERHAFTE Ausweichfläche für die Challenge vor und bittet um eine
Aufstellung der mit einem Umzug verbundenen Kosten, den er der Politik vorlegen wolle.
12. Juli 2023 Mail von Frau Bloch an den Bürgermeister indem sie u.a. anführt, dass es eine Vereinbarung gibt, die einzuhalten ist. Sowie, dass der Segenhörn nicht nur wegen der Kosten nicht machbar ist, sondern auch da für diese Fläche alle unsere Standbetreiber absagen. Zudem wird darum gebeten, an Gesprächen mit
der Politik beteiligt zu werden.
17. Juli 2023 Mail vom Bgm.: „Ich werde heute Abend hoffentlich klären können, ob und wie wir Ihnen kurzfristig einen Zuschuss für den Veranstaltungsort Segenhörn zur Verfügung stellen können. Sollte es dafür keine Lösung geben, werde ich Sie und Herrn Lüth gern kurzfristig für Mittwoch zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Es ist mir zugetragen worden, dass auch die WVE mit den Marktbeschickern
Gespräche führen wollen.
19. Juli 2023 Der Bgm. hat telefonisch zu diesem Gespräch gebeten. Wir (Frau Bloch/ Herr Nickel) bringen Herrn Winkler als Vertreter des Fördervereins mit. Außerdem anwesend Herr Kasch (Stadt Eutin). Der BGm. teilt mit, dass die Beschicker auf dem gesamten Marktplatz bestehen. Der Bgm. erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Vereinbarung nach Auffassung der Marktbeschicker und der der Stadt Eutin nicht mehr rechtsgültig sei. Herr Nickel widerspricht und fordert den Bgm. zweimal
auf, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Der Bgm. lehnt zweimal ab.
Herr Winkler bietet an, als Vertreter des Fördervereins noch einmal mit den Marktbeschickern zu sprechen. Der Bgm. und der Verein begrüßen das.
Abschließend fragt Herr Nickel, ob der Zuschuss auch im Falle einer Absage zur Deckung der entstandenen Kosten des Vereins genutzt werden kann. Herr Kasch bejaht mit Hinweis auf die Nebenkosten. Frau Bloch fragt nach, ob dies auch für die Mieten gelte. Herr Kasch bejaht erneut.
22. Juli 2023ff Der Förderverein spricht mit den Beschickern.
29. Juli 2023 Der Baltic Blues e.V. erfährt aus einem Artikel im Ostholsteiner Anzeiger, dass die Stadt Eutin dem Baltic Blues e.V. den halben Marktplatz nicht zur Verfügung stellt. Dies führt zwangsläufig zur Absage der Veranstaltung, da der Verein weder die finanziellen Mittel hat, dass durch einen Umzug auf den Segenhörn entstehende Minus zu tragen, sowie der Tatsache, dass ein Musikfestival ohne gastronomische Begleitung sinnlos ist. Der zwischenzeitlich vom Bgm. angeregte Umzug zur alten (Wind-) Mühle ist so grotesk (halber Marktplatz vor/in die Mühle?), dass darauf nicht näher eingegangen wird.
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